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für Wohnungseigentum
Woh|nungs|ei|gen|tums|recht (Substantiv) das,
- Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohneigentumsanlagen. Dazu gehören u.a. die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschafts- und zum Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und des Verwalters
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht - Eigentum
