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für Wirtschaftsverwaltungsrecht

Wirt|schafts|ver|wal|tungs|recht (Substantiv) das



      • Ist der Teil des öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsrechts, der die gesamte staatliche Einwirkung auf die Wirtschaft durch Verwaltungsbehörden regelt.
      • Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht i.w.S. gehörend sind:

      • verfassungsrechtliche Grundlagen des Wirtschaftslebens
      • Bundesbank und Europäischen Zentralbank
      • Aufbau der (staatlichen) Wirtschaftsverwaltung, die Selbstverwaltung (z.B. Industrie- und Handelskammern) und Verbände
      • Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
      • Subventionsrecht
      • Gewerberecht
      • Gaststättenrecht
      • Handwerksrecht
      • Verkehrsgewerberecht
      • Immissionsschutzrecht (siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
      • Energiewirtschaftsrecht
      • Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht (siehe Kommunales Unternehmen)
      • Vergaberecht

      • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - besonderes Verwaltungsrecht - Wirtschaftsverwaltungsrecht


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      Name
      Ort
      RAin Nathalie Grudzinski
      10781 Berlin  

       
       


      • 1,



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