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für Wirtschaftsstrafrecht

Wirt|schafts|straf|recht (Substantiv) das

  • Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht fasst alle Strafvorschriften im Bereich der Wirtschaftskriminalität zusammen, wie z.B. Korruption, Untreue, Diebstahl geistigen Eigentums, Kreditbetrug, Wucher oder Computerkriminalität.
  • Gem. § 74c GVG ist die Wirtschaftsstrafkammer an einem Landgericht für die Aburteilung solcher Straftaten zuständig. Die Norm nennt die Strafvorschriften, die zum Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsstrafkammer zählen. Die Vorschrift regelt, welche Straftaten vor dieser Strafkammer verhandelt werden. Die Richter verfügen über besondere Kenntnisse zu wirtschaftlichen Abläufen und Vorschriften. [@]

  • Rechtsgebiet: Strafrecht - besonderes Strafrecht


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RA Albrecht Popken (LL. M.)
10559 Berlin  

 
 


  • 1,



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