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für Wettbewerbsrecht
Wett|be|werbs|recht (Substantiv) das
Es bezeichnet das Recht unter den Teilnehmer des Wettbewerbs. Das Wettbewerbsrecht ist Teil des Gewerblichen Rechtsschutz und im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb geregelt. Das Wettbewerbsrecht soll Konkurrenten, Verbraucher und die Allgemeinheit vor den Auswirkungen eines unlauteren Wettbewerb am Markt schützen. Es behandelt die Frage, welche Mittel und Möglichkeiten dürfen genutzt werden, um rechtmäßig Umsätze zu generieren.
Rechtsgebiet: Zivilrecht - Wettbewerbsrecht - UWG,
