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für Vertragsrecht
Ver|trags|recht (Substantiv) das, die ~e
- ist eine andere Bezeichnung für das Allgemeine Schuldrecht. Es ist im zweiten Buch (Schuldrecht) des BGB´s geregelt und beschäftigt sich mit der Gestaltung, Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen. Vor allem bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit (z.B. Vermietung) ist das Vertragsrecht von Bedeutung. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - Allgemeiner Teil
