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für Urheberrecht
Ur|he|ber|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Urheberrecht regelt das geistige Eigentum des Urhebers an seinem Werk (Musik, Bild, Buch, Text, ect.). Dabei schafft das Urheberrecht einen Ausgleich zwischen dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers und der Verwertung durch Dritte. Das Urheberrecht gilt für alle Werke mit einer gewissen geistigen Schöpfungshöhe. Es ist im Urhebergesetz geregelt. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Urhebergesetz
