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für Unterhaltsrecht
Un|ter|halts|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Unterhaltsrecht beschäftigt sich mit allen Fragen des Unterhalts. Dabei werden alle Bereiche des Lebens erfasst: Unterhalt für Familienangehörige, bei Scheidung Kinder und getrennt lebende Ehegatten, bei nichtehelichen Kindern Kindsunterhalt usw. Das Unterhaltsrecht ist Teil des Familienrechts. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht
