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für Unfallregulierung
Un|fall|re|gu|lie|rung (Substantiv) die
- bezeichnet die Abwicklung eines Verkehrsunfalls, dabei wird neben der eigentlichen Regulierung des Unfallschadens mit den beteiligten Versicherungen auch das Unfallgeschehen und alle Begleitumstände einer rechtlichen Bewertung unterzogen und der Mandant in allen rechtlichen Fragen (Haftungsrecht, OWi, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht) betreut. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht/Strafrecht
