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für Unfallregulierung

Un|fall|re|gu|lie|rung (Substantiv) die

  • bezeichnet die Abwicklung eines Verkehrsunfalls, dabei wird neben der eigentlichen Regulierung des Unfallschadens mit den beteiligten Versicherungen auch das Unfallgeschehen und alle Begleitumstände einer rechtlichen Bewertung unterzogen und der Mandant in allen rechtlichen Fragen (Haftungsrecht, OWi, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht) betreut. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht/Strafrecht


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Name
Ort
RA Bert Wittenburg
13088 Berlin  

 
Arbeitsrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Verkehrsrecht, Kuendigungsschutzrecht, Unfallregulierung,  

RAin Kerstin Weigelt
17489 Greifswald  

 
Arbeitsrecht, Fernabsatzrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Unfallregulierung,  

RA Gerhard Kurschus
17034 Neubrandenburg  

 
 

RA Herbert Posner
08523 Plauen  

 
 


  • 1,



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