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für Umgangs- und sorgerecht

Um|gangs- und Sor|ge|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Das Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern bzw. jedes Elternteil mit dem Kind, in besonderen Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind bzw. das Kind mit Dritten.
  • Das Sorgerecht beschreibt die elterliche Sorge. Es umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen, also die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Familienrecht - §§ 1626 ff. BGB


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95028 Hof  

 
 


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