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für Transport- und speditionsrecht
Trans|port- & Spe|di|ti|ons|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Transport- & Speditionsrecht ist vielfältig. Es beschreibt in erster Linie die Beförderung von Gütern auf dem See-, Schienen-, Luft- und Straßenweg. Daneben betrifft es die Logistik, ggf. Einlagerung / Unterstellen der Ware (Lagerrecht), das Frachtrecht, die Abwicklung an sich, die Abwicklung nach einem Unfall, OWi's, usw.
- es umfasst haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche, handelsrechtliche und internationale Regelungen
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Handelsrecht - §§ 453 - 466 HGB; öffentl. Recht - Güterverkehrrecht; Strafrecht
