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für Strafverteidigung
Straf|ver|tei|di|gung (Substantiv) die, die ~en
- ist die Verteidigung des Angeklagten im Strafprozess vor Gericht. Wird die Strafverteidigung von einem Anwalt übernommen gehören auch die Unterstützung des Angeschudligten im Vorverfahren (Vernehmung, Hafttermin ect.) mit dazu. [@]
- Rechtsgebiet: Strafrecht - Strafprozessrecht
