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für Strafrecht
Straf|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
Als Strafrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Normen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis Personen, die gegen geltende Normen verstoßen, zu bestrafen. Es ist Teil des Öffentlichen Rechts, wird aber als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt. Das Strafrecht gliedert sich in das materielle Strafrecht (StGB), formelles Strafrecht (StPO) und die Kriminologie.
Rechtsgebiet: Strafrecht
