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für Sozialversicherungsrecht
So|zi|al|ver|si|che|rungs|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Sozialversicherungsrecht setzt sich aus dem Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungsrecht zusammen. Die Sozialversicherung umfasst alle fünf Rechtsgebiete. Diese sind in den Sozialgesetzbüchern geregelt. [@]
- Öffentliches Recht - Besonderes Verwaltungsrecht - Sozialrecht
