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Rechtsanwalt Frau RAin Katja Huysmann
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Name:Frau RAin Katja Huysmann Straße / Nr.:Frankenwall 11 PLZ/Ort:18439 Stralsund Telefon:03831 - 282381 Fax:03831 - 282382 |
Antworten auf Juristiauskunft.de
Frage: Unterhalt
Hallo,
Ich 22, in der Ausbildung und lebe ca. 300 - 500 km von den eltern weg (Eltern geschieden, sind Ärtze und verdienen sehr gut). Seit 8 Monaten bin ich Verheiratet, mein Mann hat kein Geld. Sind die Eltern immer noch Unterhaltspflichtig? Bzw. steht mir Kindergeld zu? Es heißt ja immer wenn Verheiratet ist der ehegatte voranig für den unterhalt zuständig, aber wenn dieser nichts hat? Kein Einkommen?
Wenn es so ist, würde ich gerne den Unterhalt durchgerechnet haben und gerichtlich einfordern.
Gruß
MS
Ich 22, in der Ausbildung und lebe ca. 300 - 500 km von den eltern weg (Eltern geschieden, sind Ärtze und verdienen sehr gut). Seit 8 Monaten bin ich Verheiratet, mein Mann hat kein Geld. Sind die Eltern immer noch Unterhaltspflichtig? Bzw. steht mir Kindergeld zu? Es heißt ja immer wenn Verheiratet ist der ehegatte voranig für den unterhalt zuständig, aber wenn dieser nichts hat? Kein Einkommen?
Wenn es so ist, würde ich gerne den Unterhalt durchgerechnet haben und gerichtlich einfordern.
Gruß
MS
die gegebene Antwort:
Liebe Fragestellerin,
gern möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zum Unterhalt volljähriger verheirateter Kinder
Grundsätzlich sind beide Eltern eines volljährigen Kindes diesem bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierten Abschlusses barunterhaltspflichtig. Ist des volljährige Kind bereits verheiratet, ist zunächst der Ehegatte unterhaltspflichtig. Ist dieser arbeitslos, entsteht erneut ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Der Unterhaltsbedarf liegt abhängig von Ihrem Wohnort und des dort zuständigen OLG (Oberlandesgericht) bei ca. 640 ?. Kranken- und Pflegeversicherung sind von den Eltern zusätzlich zu zahlen.
Zum Kindergeld
Ein Kindergeldanspruch während einer Ausbildung besteht bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, ist aber abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Hier ist eine pauschale Antwort somit nicht möglich.
Zur Berechnung und eventuellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung und bitte Sie, bei Bedarf mit mir per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Zunächst rate ich Ihnen aber einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Diese wird Ihnen und ggf. auch Ihrem Ehemann vorschussweise bei der Gewährung weiterer Hilfen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Huysmann
Rechtsanwältin
gern möchte ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zum Unterhalt volljähriger verheirateter Kinder
Grundsätzlich sind beide Eltern eines volljährigen Kindes diesem bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierten Abschlusses barunterhaltspflichtig. Ist des volljährige Kind bereits verheiratet, ist zunächst der Ehegatte unterhaltspflichtig. Ist dieser arbeitslos, entsteht erneut ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Der Unterhaltsbedarf liegt abhängig von Ihrem Wohnort und des dort zuständigen OLG (Oberlandesgericht) bei ca. 640 ?. Kranken- und Pflegeversicherung sind von den Eltern zusätzlich zu zahlen.
Zum Kindergeld
Ein Kindergeldanspruch während einer Ausbildung besteht bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, ist aber abhängig vom Einkommen Ihrer Eltern. Hier ist eine pauschale Antwort somit nicht möglich.
Zur Berechnung und eventuellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung und bitte Sie, bei Bedarf mit mir per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Zunächst rate ich Ihnen aber einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur zu stellen. Diese wird Ihnen und ggf. auch Ihrem Ehemann vorschussweise bei der Gewährung weiterer Hilfen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Huysmann
Rechtsanwältin
