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Rechtsanwalt Herr RA Jan Groschoff
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Name:Herr RA Jan Groschoff Straße / Nr.:Kröpeliner Str. 91 PLZ/Ort:18055 Rostock Telefon:0381 37706992 Fax:0381 4922074 |
Private Equity und Unternehmensnachfolge
24.09.2008 Rechtsgebiete:
Private Equity und Unternehmensnachfolge ? Chancen, Probleme, Lösungen
Das Thema Unternehmensnachfolge mit seinen vielen Facetten, trotz aller Aktualität und der geradezu missionarischen Aufklärung durch Kammern, Verbände u.a. immer noch unterschätzt von vielen Inhabern, wird oft allein als rechtliches Problem betrachtet. Übersehen wird dabei, dass viele Modelle in der Umsetzung auch einen erheblichen Finanzierungsbedarf haben.
Von nichts kommt nichts
So will nicht nur der ausscheidende Unternehmer seinen Ruhestand aus dem Verkaufs- oder Rentenerlös finanzieren, sondern es geht mit dem Übergang auch meist eine Neuorientierung des Unternehmens einher. Die Aktualisierung der Produktpalette, der Ausbau des Geschäfts, neue Marketingideen, eine effizientere Struktur ? egal, ob aus der Familie des Unternehmers, als früherer Angestellter oder als externer Dritter, der Übernehmende sprüht oft vor Ideen, die zunächst vor allem Geld kosten, bevor sie welches einbringen. Dazu kommen dann vielleicht noch einige Anlaufschwierigkeiten während der Übergangsphase und das Unternehmen stößt schnell an seine finanziellen Grenzen.
Traditionell werden in Deutschland solche Probleme ebenso wie die Finanzierung des Kaufpreises oder der Unternehmerrente meist über die Hausbank erledigt. Problematisch wird dies vor allem dann, wenn das Unternehmen bereits vor der Übergabe eine geringe Eigenkapitalquote aufwies oder seine Kreditlinie aus anderen Gründen bereits stark beansprucht hatte. Dann schlägt immer öfter die Stunde der Beteiligungsgesellschaften.
Die Vielzahl der Möglichkeiten
Klassischerweise engagieren sich Beteiligungsgesellschaften vor allem bei so genannten Buy-Outs. Diese erfolgen entweder als Management-Buy-Out, wobei das vorher angestellte Management nunmehr auch als Eigentümer auftritt oder als Drittübernahme, wobei Externe das Unternehmen aufkaufen. Die Beteiligungsgesellschaften agieren im zweiten Fall entweder allein, als Vereinigung mehrere Gesellschaften oder im Verbund mit einem an der operativen Leitung Interessierten als Management-Buy-In.
Weniger verbreitet sind Modelle, bei denen Beteiligungsunternehmen im Wege der gleitenden Nachfolge oder bei der vorweggenommenen Erbfolge quasi zusätzlich neben den Erwerber treten. Da diese Modelle stark von den persönlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und Nachfolger geprägt sind, liegt hier die Hemmschwelle für die Beteiligung eines rein an der Rendite Interessierten sehr viel höher.
Von Schreckgespenstern ?
Diese Hemmschwelle, die auch bei den Buy-Outs Unternehmer oft davon abhält, eine Finanzierung über private equity in Betracht zu ziehen, resultiert vor allem aus dem schlechten Ansehen, dass Beteiligungsgesellschaften hierzulande haben. So wird, nicht immer zu Unrecht, eine gewisse Piraten-Mentalität vermutet, bei der zum Erreichen der kurzfristigen Renditeziele die langfristige Perspektive des Unternehmens hintan steht. Nicht zuletzt hängt dies zusammen mit einer weit verbreiteten Unkenntnis über interne Struktur und Herangehensweise der Beteiligungsgesellschaften.
Noch dramatischer ist oft die Befürchtung, mit dem Einstieg der Beteiligungsgesellschaften verlöre der Unternehmer durch die weitgehenden Mitspracherechte seine Stimme im eigenen Haus. Auch diese Befürchtung ist nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, da sich die Beteiligungsgesellschaften zum Erreichen der Renditeziele, die sie gegenüber ihren Geldgebern versprochen haben, meist weit reichende operative Befugnisse einräumen lassen. Schließlich liegt die Stärke einer private equity Beteiligung nicht zuletzt im wirtschaftlichen Sachverstand, der von außen in das Unternehmen eingebracht wird. Dieser Sachverstand würde verpuffen, hätte die Beteiligungsgesellschaft keine Druckmittel zum Durchsetzen der angestrebten Effizienzsteigerungen.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge spielen diese beiden Befürchtungen eine noch gesteigerte Rolle. Oftmals kommt es dem ausscheidenden Unternehmer gerade darauf an, dass das Unternehmen als Einheit weiter besteht und in seinem Sinne weitergeführt wird. Gerade im Bereich der KMU mit starken Gründerpersönlichkeiten spielt diese emotionale Bindung an das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine große Rolle.
? und Geisterjägern
Übersehen wird dabei oft, welche Bandbreite private equity aufweisen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese im Sinne des Unternehmers zu gestalten. Vom Erwerb stiller Beteiligungen über die Möglichkeit stimmrechtsloser Gesellschaftsanteile oder langfristige vertragliche Beschränkungen der Weiterveräußerung steht dem Rechtsberater ein ganzer Werkzeugkasten unterschiedlicher Instrumente zur Verfügung. Wichtig ist hier wie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge die rechtzeitige Beschäftigung mit der Problematik und das Aufsuchen einer fundierten Beratung.
Angesichts einer steigenden Akzeptanz der Beteiligungsgesellschaften auch bei KMU und der absehbaren Verteuerung einer Finanzierung durch Kredite ist davon auszugehen, dass auch im Bereich der Unternehmensnachfolge die Rolle von Beteiligungsgesellschaften zunehmen wird. Für die Suche nach einem Nachfolger wird dies vor allem eine Erweiterung der strategischen Möglichkeiten mit sich bringen. Nicht zuletzt dürfte es dabei helfen, angemessene Preise bei einer Veräußerung zu erzielen, was nur im Sinne des Gründers sein kann.
Das Thema Unternehmensnachfolge mit seinen vielen Facetten, trotz aller Aktualität und der geradezu missionarischen Aufklärung durch Kammern, Verbände u.a. immer noch unterschätzt von vielen Inhabern, wird oft allein als rechtliches Problem betrachtet. Übersehen wird dabei, dass viele Modelle in der Umsetzung auch einen erheblichen Finanzierungsbedarf haben.
Von nichts kommt nichts
So will nicht nur der ausscheidende Unternehmer seinen Ruhestand aus dem Verkaufs- oder Rentenerlös finanzieren, sondern es geht mit dem Übergang auch meist eine Neuorientierung des Unternehmens einher. Die Aktualisierung der Produktpalette, der Ausbau des Geschäfts, neue Marketingideen, eine effizientere Struktur ? egal, ob aus der Familie des Unternehmers, als früherer Angestellter oder als externer Dritter, der Übernehmende sprüht oft vor Ideen, die zunächst vor allem Geld kosten, bevor sie welches einbringen. Dazu kommen dann vielleicht noch einige Anlaufschwierigkeiten während der Übergangsphase und das Unternehmen stößt schnell an seine finanziellen Grenzen.
Traditionell werden in Deutschland solche Probleme ebenso wie die Finanzierung des Kaufpreises oder der Unternehmerrente meist über die Hausbank erledigt. Problematisch wird dies vor allem dann, wenn das Unternehmen bereits vor der Übergabe eine geringe Eigenkapitalquote aufwies oder seine Kreditlinie aus anderen Gründen bereits stark beansprucht hatte. Dann schlägt immer öfter die Stunde der Beteiligungsgesellschaften.
Die Vielzahl der Möglichkeiten
Klassischerweise engagieren sich Beteiligungsgesellschaften vor allem bei so genannten Buy-Outs. Diese erfolgen entweder als Management-Buy-Out, wobei das vorher angestellte Management nunmehr auch als Eigentümer auftritt oder als Drittübernahme, wobei Externe das Unternehmen aufkaufen. Die Beteiligungsgesellschaften agieren im zweiten Fall entweder allein, als Vereinigung mehrere Gesellschaften oder im Verbund mit einem an der operativen Leitung Interessierten als Management-Buy-In.
Weniger verbreitet sind Modelle, bei denen Beteiligungsunternehmen im Wege der gleitenden Nachfolge oder bei der vorweggenommenen Erbfolge quasi zusätzlich neben den Erwerber treten. Da diese Modelle stark von den persönlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und Nachfolger geprägt sind, liegt hier die Hemmschwelle für die Beteiligung eines rein an der Rendite Interessierten sehr viel höher.
Von Schreckgespenstern ?
Diese Hemmschwelle, die auch bei den Buy-Outs Unternehmer oft davon abhält, eine Finanzierung über private equity in Betracht zu ziehen, resultiert vor allem aus dem schlechten Ansehen, dass Beteiligungsgesellschaften hierzulande haben. So wird, nicht immer zu Unrecht, eine gewisse Piraten-Mentalität vermutet, bei der zum Erreichen der kurzfristigen Renditeziele die langfristige Perspektive des Unternehmens hintan steht. Nicht zuletzt hängt dies zusammen mit einer weit verbreiteten Unkenntnis über interne Struktur und Herangehensweise der Beteiligungsgesellschaften.
Noch dramatischer ist oft die Befürchtung, mit dem Einstieg der Beteiligungsgesellschaften verlöre der Unternehmer durch die weitgehenden Mitspracherechte seine Stimme im eigenen Haus. Auch diese Befürchtung ist nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, da sich die Beteiligungsgesellschaften zum Erreichen der Renditeziele, die sie gegenüber ihren Geldgebern versprochen haben, meist weit reichende operative Befugnisse einräumen lassen. Schließlich liegt die Stärke einer private equity Beteiligung nicht zuletzt im wirtschaftlichen Sachverstand, der von außen in das Unternehmen eingebracht wird. Dieser Sachverstand würde verpuffen, hätte die Beteiligungsgesellschaft keine Druckmittel zum Durchsetzen der angestrebten Effizienzsteigerungen.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge spielen diese beiden Befürchtungen eine noch gesteigerte Rolle. Oftmals kommt es dem ausscheidenden Unternehmer gerade darauf an, dass das Unternehmen als Einheit weiter besteht und in seinem Sinne weitergeführt wird. Gerade im Bereich der KMU mit starken Gründerpersönlichkeiten spielt diese emotionale Bindung an das Unternehmen und seine Mitarbeiter eine große Rolle.
? und Geisterjägern
Übersehen wird dabei oft, welche Bandbreite private equity aufweisen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese im Sinne des Unternehmers zu gestalten. Vom Erwerb stiller Beteiligungen über die Möglichkeit stimmrechtsloser Gesellschaftsanteile oder langfristige vertragliche Beschränkungen der Weiterveräußerung steht dem Rechtsberater ein ganzer Werkzeugkasten unterschiedlicher Instrumente zur Verfügung. Wichtig ist hier wie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge die rechtzeitige Beschäftigung mit der Problematik und das Aufsuchen einer fundierten Beratung.
Angesichts einer steigenden Akzeptanz der Beteiligungsgesellschaften auch bei KMU und der absehbaren Verteuerung einer Finanzierung durch Kredite ist davon auszugehen, dass auch im Bereich der Unternehmensnachfolge die Rolle von Beteiligungsgesellschaften zunehmen wird. Für die Suche nach einem Nachfolger wird dies vor allem eine Erweiterung der strategischen Möglichkeiten mit sich bringen. Nicht zuletzt dürfte es dabei helfen, angemessene Preise bei einer Veräußerung zu erzielen, was nur im Sinne des Gründers sein kann.
