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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt


Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt aus Greifswald Name:Frau RAin Kerstin Weigelt
Straße / Nr.:Brinkstraße 27a
PLZ/Ort:17489 Greifswald
Telefon:03834 51 30 18
Fax:03834 51 43 39
Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de
Homepage:www.genschmar-weigelt.de



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Frage: Hacken eines Internetforums

Guten Tag,
Vor einer Woche bin ich in einem Artikel einer Onlinecomputerzeitschrift auf einen Artikel über Computerhacken aufmerksam geworden. Dort wurden auch Programme genannt, mit denen man sich Zugang zum geschütztn Bereich von Foren schaffen kann.
Aus Neugierde habe ich solch ein Programm aus dem Internet runtergeladen. Habe dieses Programm dann gestartet und an einem Forum ausprobiert wo ich mit einem fiktiven Namen registriert bin. Nachdem das Hackerprogramm eine Art Baumstruktur des Forums zeigte habe den Vorgang, während des Scannes der Forumsseiten ,sofort durch Abruch des Programmes unterbrochen.Das Programm habe ich dann sofort von meinem PC gelöscht.
Nachdem ich dann später auf dieses besagte Forum wollte, teilte man mir mit ich währe geblockt, bekam also keinen Zugang mehr.
Fragen an den Administrator blieben ohne Antwort.
Nach 3 Tagen habe ich mich dann per E-Mail bei dem Betreiber für den ungewollten Angriff auf sein Forum entschuldigt.
Auch hier habe ich keine Antwort bekommen.
Nun meine Frage: Was habe ich im schlimmsten Fall zu erwarten, da meine IP ja dort bekannt ist ?

 



die gegebene Antwort:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ob Ihr Verhalten strafrechtliche Relevanz haben kann, liegt in erster Linie daran, in welchen geschützten Bereich Sie eingedrungen sind, das heisst: welchen Inhalt hatte das Forum?
Selbstredend macht es einen Unterschied, ob Sie in ein Firmennetzwerk eindringen, in welchem sich sensible Daten befinden oder in ein "Kochrezepte"-Forum.

Solange es sich um ein an sich öffentliches gewöhnliches Forum handelt, welches lediglich eine Registrierung erfordert, dürfte die strafrechtliche Relevanz eher zu verneinen sein. Die Vorschrift soll keine Überkriminalisierung provozieren.
Beachten Sie aber, dass auch persönliche Daten in einem gewöhnlichen Forum geschützt sind.

Der Betreiber wird Sie anhand Ihrer IP nicht identifizieren können (im Sinne einer Adressrecherche).
Eine entsprechende Täterermittlung wird nur mittels Staatsanwaltschaft gelingen. Zu diesem Zweck muss jedoch bereits ein hinreichender Verdacht strafbaren Verhaltens vorliegen.
Ihre Entschuldigung per email (hoffentlich enthält die Adresse nicht Ihren richtigen Namen) trägt natürlich nicht unbedingt zur "Verschleierung" Ihrer Identität bei.

Soweit dem Betreiber durch Ihre Spielerei ein finanzieller Schaden entstanden ist, könnten zivilrechtliche Ansprüche auf Sie zukommen. Diese Gefahr sehe ich ausgehend von Ihrer Schilderung allerdings als wenig wahrscheinlich an.

Zusammenfassend kann ich nur raten, von der Benutzung derartiger Programme Abstand zu nehmen.

In der Hoffnung, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

RA`in Weigelt  


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