Rechtsanwälte
Steuerberater
Sachverständige
Unternehmensberater

Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt


Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt aus Greifswald Name:Frau RAin Kerstin Weigelt
Straße / Nr.:Brinkstraße 27a
PLZ/Ort:17489 Greifswald
Telefon:03834 51 30 18
Fax:03834 51 43 39
Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de
Homepage:www.genschmar-weigelt.de



Antworten auf Juristiauskunft.de


Frage: Verzicht auf Widerspruch zulässig?

Ich wollte am 5.11.2008 die kostenlose Antivirus-software Avira AntiVir auf meinem Laptop installieren. Zu diesem Zweck bin ich einem Link auf die Seite openDownload.de gefolgt und habe mich dort registriert.
Da ich nicht damit rechnete eine kostenpflichtige Registrierung vorzunehmen, war ich beim Lesen der AGB sehr nachlässig und habe auch den nicht hervorgehobenen Hinweis auf die Kosten der Anmeldung wahrgenommen. Unten habe ich dann folgende Checkbox bestätigt:

Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht.

Auch diesen Text habe ich nicht richtig durchgelesen.

In der mail zur Bestätigung der Registrierung fand sich kein Hinweis auf zu leistende Zahlung bei Bestätigung:


Sehr geehrter Herr Tjalf Hoffmann,

willkommen bei www.opendownload.de!

Um Ihren Zugang frei zu schalten, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse:

http://www.opendownload.de/freischalten.php?code=oXSYJLt9GwVqF6B3

Jetzt nur noch Ihre Zugangsdaten

Benutzername: tjalf.hoffmann@rwth-aachen.de
Passwort: GYWu4qb (Bitte auf Groß- und Kleinschreibung achten!)

eingeben und Sie haben sofort Zugang zu den Inhalten.

Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.

Antworten Sie nicht auf diese E-Mail! Haben Sie Fragen zu unserem Angebot, nutzen Sie
bitte das Kontaktformular auf der Seite http://www.support-online-center.com/.
Sie benötigen hierzu Ihre Kundennummer OD2060426. Über das Kontaktformular können wir
Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass
Anfragen direkt an die Mailadresse info@opendownload.de nicht zugestellt werden können.

Viel Spaß beim Stöbern!

Mit freundlichen Grüßen
www.opendownload.de

Am 12.11.2008 habe ich per mail eine Rechnung von 96? für die erste Jahresrate erhalten.
Mit Hinweis auf § 312d Abs.3 Nr.2 BGB wurde ich weiterhin unterrichtet, dass kein Widerrufsrecht bestehe, da ich ausdrücklich dem Verzicht zugestimmt habe.

Ist eine solche Verzichtserklärung zulässig und der von mir versehentlich geschlossene Vertrag rechtsgültig?  



die gegebene Antwort:

Sehr geehrter Frageseteller,

aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Offensichtlich sind Sie einer Firma auferlegen, deren Geschäftsgebahren eher fragwürdig ist.

Neu an diesem sogenannten "Geschäftsmodell" ist allerdings der Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Damit will man offensichtlich von vornherein die Fehler anderer Anbieter vermeiden, die im Nachhinein auch aufgrund der Hinweise der Verbraucherzentralen von wahren Widerrufsfluten überrannt wurden.

Nun zu Ihrer Frage:

Dem Wortlaut des Gesetzes (§ 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB)folgend haben Sie durch Anklicken des zitierten Buttons auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet.
Ein solcher Verzicht ist auch möglich.

Danach wäre ein rechtsverbindlicher Vertrag zustandegekommen (über welche Dienstleistung auch immer).

Leider haben Sie es verabsäumt, sowohl die AGB als auch die Registrierungsseite gründlich zu lesen.
Denn bereits auf der Anmeldeseite sind die Kosten zumindest deutlich lesbar. Diese Firma hat - wie bereits ausgeführt - die Fehler früherer Anbieter vermieden.
Das heisst, auf eine überraschende, nicht vorhersehbare Kostenbelastung können Sie sich nicht mehr berufen.
im Klartext: Objektiv wußten Sie bereits vor der Anmeldung, dass die Dienstleistung kostenpflichtig ist.

Chancen, die Rechnung nicht bezahlen zu müssen, können Sie allenfalls noch dadurch wahren, indem Sie argumentieren, dass hinter dem Bereitstellen der Software keine Dienstleistung steht, sondern allenfalls eine Verlinkung zu den herstellerseiten erfolgt; also quasi eine Leistung von Ihnen (Geld) gefordert wird, ohne eine Gegenleistung zu bieten.
Widersprechen Sie daher (möglichst per eingeschriebenem Brief) bis zum 19.11.2008 dem Vertrag.
Entsprechende Vordrucke finden Sie unter anderem hier
http://www.vz-nrw.de/UNIQ122692597226724/link494891A.html
(verbraucherzentrale NRW).
Wandlens Sie den Musterbrief entsprechend meiner Ausführungen ab. Zur Wahrung der Frist geenügt die Absendung des Widerspruchs am 19.11.2008 (Einlieferungsbeleg aufheben!).

Zusammenfassend weise ich noch darauf hin, dass es bezüglich dieser "neuen Masche" noch keine Rechtsprechung gibt, die Rechtslage also völlig offen ist.

Aus meiner bisherigen Erfahrung mit diesem Geschäftsmodell konnte ich raten, die Sache "auszusitzen" und sich auch nicht durch Droghbriefe von Inkassobüros einschüchtern u lassen, da die Rechtslage verbrauchergünstig gestaltet war.

Aufgrund Ihrer Nachlässigkeit werden Sie sich leider nur auf die mangelnde Gegenleistung berufen können.

Zu raten ist außerdem, mit der Preisgabe von persönlichen Daten vorsichtig zu sein. Das Erfordernis einer Registrierung sollte kritisch hinterfragt werden.

Viel Erfolg!

RA`in Weigelt  


Experten

Stellen Sie sich neuer Mandantschaft vor und profitieren Sie von unseren vielseitigen Möglichkeiten.
Features und Leistungen
zur Registrierung
Login

Eine verbindliche Auskunft - online

  • Schildern Sie jetzt Ihr Problem. Unsere Experten geben Ihnen innerhalb kurzer Zeit eine verbindliche Auskunft. Das Beste: Sie bestimmen den Preis. Fangen Sie an.