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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt


Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt aus Greifswald Name:Frau RAin Kerstin Weigelt
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PLZ/Ort:17489 Greifswald
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Frage: Kindergeld als Beamter

Hallo,

ich habe da ein Problem mit dem Kindergeld, ich 22 Jahre im ersten Jahr in der Ausbildung und verdiene 6500 ?uro im Jahr.

Daher wollte ich Kindergeld beantragen, was abgelehnt wurde, nun möchte meine Mutter das beantragen und habe dazu nun einige Fragen.

Meine Mutter ist Beamtin und nun stellen sich mir ein paar Fragen:
1. Wie viel bekommen Beamten an Kindergeld?
2. Kann ich das auch abzweigen mit einem formular?
3. Kann ich die letzten 3 Jahre als ich kein Kindergeld bekam, auch rückwirgend beantragen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Gruß
M  



die gegebene Antwort:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:

Ihr Antrag auf Zahlung des Kindergeldes konnte deshalb keinen Erfolg haben, da Sie nicht antragsberechtigt sind.
Kindergeld kann im Allgemeinen nur von den Eltern für die Kinder beantragt werden.

Der Bezug von Kindergeld ist auch für Beamte möglich. Ihre Mutter sollte sich an ihre Besoldungsstelle wenden. Die Adresse findet sich auf den Sold- (Gehaltsbescheinigungen).
Bei Beamten ist nicht die Familienkasse zuständig, sondern die Zahlung erfolgt zusammen mit dem Beamtensold.
Bei der Besoldungsstelle erhält man auch das entsprechende Antragsformular.

a.) die Höhe des Kindergelds ist bundeseinheitlich und beträgt für das erste bis dritte Kind 154,00 Euro. Ab dem vierten Kind erhöht sich das Kindergeld auf 179,00 Euro.

b.) eine Abzweigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, beispielsweise bei Verletzung der Unterhaltspflicht oder wenn Unterhalt nur in ungenügender Höhe geleistet wird.
Sie werden daher zunächst auf eine regelmäßige Überweisung Ihrer Mutter angewiesen sein.

c.)Eine nachträgliche Beantragung ist unter Umständen bis zu 4 Kalenderjahre rückwirkend möglich. Eine ausführliche Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen würde allerdings hier den Rahmen sprengen. Außerdem kann ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen, weshalb in den letzten drei Jahren kein Kindergeld gezahlt wurde. Sollte ein Antrag deshalb nicht gestellt worden sein, weil Sie die Einkommensgrenzen überschritten haben, hat eine rückwirkende Beantragung Aussicht auf Erfolg, da die Modalitäten der Einkommensanrechnung neu festgelegt wurden.

Ergänzend weise ich Sie darauf hin, dass die Zahlung des Kindergeldes an Einkommensgrenzen gebunden ist. Diese Betragen derzeit 7.680,00 Euro netto. Wenn das Jahreseinkomemn auch nur 1 Euro darüberleigt, muss das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden. Machen Sie also Werbungskosten geltend.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.

Viel Erfolg!

Weigelt
Rechtsanwältin  


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