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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt
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Name:Frau RAin Kerstin Weigelt Straße / Nr.:Brinkstraße 27a PLZ/Ort:17489 Greifswald Telefon:03834 51 30 18 Fax:03834 51 43 39 Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de Homepage:www.genschmar-weigelt.de |
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Frage: Erben
Von meiner Oma habe ich einen kleinen Garten (ca. 70 m²)in einer Gartensparte vererbt bekommen. Ich möchte den Garten auch gern behalten. Ich habe aber keine Ahnung, was ich alles beachten muss. Und welche monatlichen bzw. jährlichen Kosten kommen auf mich zu?
die gegebene Antwort:
Sehr geehrter Fragestelller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da der Garten in einer Gartensparte liegt, gehe ich davon aus, dass Ihre Großmutter über das Grundstück einen Pachtvertrag geschlossen hat. Das heisst, der Grund und Boten gehörte nicht Ihrer Großmutter, somit kann dieser auch nicht vererbt werden. Lediglich über die Bauten, Pflanzen usw. auf dem Gartengrundstück konnte Ihre Großmutter aus erbrechtlicher Sicht verfügen.
Inwieweit Sie in den Pachtvertrag eintreten können, hängt von den Bestimmungen des Pachtvertrages und der Satzung des Kleingartenvereins/Gartensparte ab.
Ich rate daher dringend um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand des Kleingartenvereins. Ein Eintritt in den Pachtvertrag dürfte relativ unproblematisch sein.
Eventuell benötigen Sie zu ihrer Legitimation einen Erbschein, den Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen können.
Zu den Kosten des Gartens gehören zunächst die Kosten der Pacht. Die Höhe der Pacht ist im Pachtvertrag festgelegt. Die Satzung des Vereins und der Pachtvertrag regeln die weiteren Kosten (Wasser, Strom usw.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit vorstehenden Ausführungen weiterhelfen.
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da der Garten in einer Gartensparte liegt, gehe ich davon aus, dass Ihre Großmutter über das Grundstück einen Pachtvertrag geschlossen hat. Das heisst, der Grund und Boten gehörte nicht Ihrer Großmutter, somit kann dieser auch nicht vererbt werden. Lediglich über die Bauten, Pflanzen usw. auf dem Gartengrundstück konnte Ihre Großmutter aus erbrechtlicher Sicht verfügen.
Inwieweit Sie in den Pachtvertrag eintreten können, hängt von den Bestimmungen des Pachtvertrages und der Satzung des Kleingartenvereins/Gartensparte ab.
Ich rate daher dringend um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand des Kleingartenvereins. Ein Eintritt in den Pachtvertrag dürfte relativ unproblematisch sein.
Eventuell benötigen Sie zu ihrer Legitimation einen Erbschein, den Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen können.
Zu den Kosten des Gartens gehören zunächst die Kosten der Pacht. Die Höhe der Pacht ist im Pachtvertrag festgelegt. Die Satzung des Vereins und der Pachtvertrag regeln die weiteren Kosten (Wasser, Strom usw.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit vorstehenden Ausführungen weiterhelfen.
