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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt


Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt aus Greifswald Name:Frau RAin Kerstin Weigelt
Straße / Nr.:Brinkstraße 27a
PLZ/Ort:17489 Greifswald
Telefon:03834 51 30 18
Fax:03834 51 43 39
Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de
Homepage:www.genschmar-weigelt.de



Antworten auf Juristiauskunft.de


Frage: Unterhaltszahlung

Ich habe mit meinem Ex-Lebensgefährten ein 5-jähriges Kind. Bis vor 5 Monaten hat er mir regelmäßig 400 Euro Unterhalt gezahlt. Seit dem sehe ich kein Geld mehr von ihm. Auf mein anmahnen reagiert er nicht. Was kann ich tun?  



die gegebene Antwort:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ihrer Frage ist leider nicht zu entnehmen, ob die Zahlung des Vaters freiwillig oder aufgrund eines gerichtlichen Unterhaltstitels geleistet wurde.
Sollte ein Unterhaltstitel bereist vorhanden sein, so können Sie aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben lassen.

Für den Fall, dass die Zahlungen bisher freiwillig geleistet wurden, sollten Sie den Kindesvater (soweit noch nicht geschehen) schriftlich (am besten mit Einschreiben/Rückschein) und unter Fristsetzung auffordern, den rückständigen und laufenden Unterhalt zu zahlen.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich allerdings nach seinen Einkommensverhältnissen. Insoweit ist er auch verpflichtet, diese offenzulegen.
Sollte die Zahlungsaufforderung fruchtlos verlaufen, sollten Sie über eine gerichtliche Geltendmachung des Unterhalts unter Inanspruchnahme der Hilfe eines Rechtsanwalts oder des Jugendamts nachdenken.

Viel Erfolg  


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