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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt
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Name:Frau RAin Kerstin Weigelt Straße / Nr.:Brinkstraße 27a PLZ/Ort:17489 Greifswald Telefon:03834 51 30 18 Fax:03834 51 43 39 Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de Homepage:www.genschmar-weigelt.de |
Antworten auf Juristiauskunft.de
Frage: Betriebskostenabrechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit 20 Jahren das erste Mal wieder eine Betriebskostenabrechnung erhalten und soll 400 Euro nachzahlen für 2007.
Ist das rechtens?
ich habe seit 20 Jahren das erste Mal wieder eine Betriebskostenabrechnung erhalten und soll 400 Euro nachzahlen für 2007.
Ist das rechtens?
die gegebene Antwort:
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie wissen möchten, ob eine Betriebskostenabrechnung überhaupt rechtens ist, nachdem Sie mehrere Jahre überhaupt keine erhalten haben.
Die Antwort ist recht kurz und lautet: ja.
Da Ihnen mit dieser kurzen Antwort wohl kaum geholfen ist, hier noch einige ergänzende Ausführungen:
Ihr Vermieter ist dem Grunde nach noch im Jahre 2008 berechtigt, Nachzahlungen für den Abrechnungszeitraum 2007 zu fordern.
Ein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass Sie nie wieder nach so langer Zeit mit einer BK-Abrechnung rechnen müssen, erwächst nicht allein daraus, dass Sie jahrelang keine Abrechnung erhalten haben. Lediglich Nachzahlungen aus den Vorjahren (vor 2007), die Ihr Vermieter möglicherweise zum jetzigen Zeitpunkt geltend machen würde, müßten Sie nicht begleichen.
Ob die Höhe der Nachzahlung rechtens ist, kann nur anhand der Nachprüfung der BK-Abrechnung seriös beantwortet werden.
aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie wissen möchten, ob eine Betriebskostenabrechnung überhaupt rechtens ist, nachdem Sie mehrere Jahre überhaupt keine erhalten haben.
Die Antwort ist recht kurz und lautet: ja.
Da Ihnen mit dieser kurzen Antwort wohl kaum geholfen ist, hier noch einige ergänzende Ausführungen:
Ihr Vermieter ist dem Grunde nach noch im Jahre 2008 berechtigt, Nachzahlungen für den Abrechnungszeitraum 2007 zu fordern.
Ein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass Sie nie wieder nach so langer Zeit mit einer BK-Abrechnung rechnen müssen, erwächst nicht allein daraus, dass Sie jahrelang keine Abrechnung erhalten haben. Lediglich Nachzahlungen aus den Vorjahren (vor 2007), die Ihr Vermieter möglicherweise zum jetzigen Zeitpunkt geltend machen würde, müßten Sie nicht begleichen.
Ob die Höhe der Nachzahlung rechtens ist, kann nur anhand der Nachprüfung der BK-Abrechnung seriös beantwortet werden.
