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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt
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Name:Frau RAin Kerstin Weigelt Straße / Nr.:Brinkstraße 27a PLZ/Ort:17489 Greifswald Telefon:03834 51 30 18 Fax:03834 51 43 39 Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de Homepage:www.genschmar-weigelt.de |
Antworten auf Juristiauskunft.de
Frage: Musik im Internet veröffentlichen?
Darf man einen Ausschnitt eines Coversongs auf der eigenen Bandhomepage veröffentlichen?
die gegebene Antwort:
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Veröffentlichung ist möglich, wenn Sie die notwendigen Rechte besitzen.
Bei einem reinen Cover (unveränderte Übernahme des Ursprungstitel) genügt die Einholung der Rechte bei der GEMA.
Es ist dabei generell unbeachtlich, ob der Coversong in Gänze oder nur in Ausschnitten veröffentlicht wird. Gleichsam ist unbeachtlich, ob Sie mit dem Titel Gewinnabsichten verfolgen oder Musik nur als Hobby betreiben.
Bei einer bearbeiteten Version müssen Sie die Genehmigung des Urhebers einholen (Komponist, Texter bzw. deren Vertreter).
Ohne Genehmigung stellt die Veröffentlichung einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Hierbei reicht die Anmeldung und Rechteeinholung bei der GEMA nicht aus, um sich rechtskonform zu verhalten.
Fazit: ohne Rechte keine Veröffentlichung
Eine Einzelfallbetrachtung ist für die individuelle Beantwortung Ihrer Frage unerlässlich.
Viel Erfolg
aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Veröffentlichung ist möglich, wenn Sie die notwendigen Rechte besitzen.
Bei einem reinen Cover (unveränderte Übernahme des Ursprungstitel) genügt die Einholung der Rechte bei der GEMA.
Es ist dabei generell unbeachtlich, ob der Coversong in Gänze oder nur in Ausschnitten veröffentlicht wird. Gleichsam ist unbeachtlich, ob Sie mit dem Titel Gewinnabsichten verfolgen oder Musik nur als Hobby betreiben.
Bei einer bearbeiteten Version müssen Sie die Genehmigung des Urhebers einholen (Komponist, Texter bzw. deren Vertreter).
Ohne Genehmigung stellt die Veröffentlichung einen Urheberrechtsverstoß dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Hierbei reicht die Anmeldung und Rechteeinholung bei der GEMA nicht aus, um sich rechtskonform zu verhalten.
Fazit: ohne Rechte keine Veröffentlichung
Eine Einzelfallbetrachtung ist für die individuelle Beantwortung Ihrer Frage unerlässlich.
Viel Erfolg
