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Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt


Rechtsanwalt Frau RAin Kerstin Weigelt aus Greifswald Name:Frau RAin Kerstin Weigelt
Straße / Nr.:Brinkstraße 27a
PLZ/Ort:17489 Greifswald
Telefon:03834 51 30 18
Fax:03834 51 43 39
Email:kerstin.weigelt@meinrechtsportal.de
Homepage:www.genschmar-weigelt.de



Antworten auf Juristiauskunft.de


Frage: Versandkosten nach Widerruf

Hallo,

ein Versandhaus hat mir nach der Rücksendung von Waren nach einer Bestellung per Katalog zweimal Versandkosten berechnet. Ich soll für die "Hinsendung" und die "Rücksendung" Versandkosten bezahlen. Die Ware habe ich 10 Tage nach Eintreffen bei mir zu Hause an das Versandhaus zurückgesandt.

Wie soll ich mich verhalten? Man hat die zweiten Versandkosten angemahnt.  



die gegebene Antwort:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Kaufvertrag wirksam innerhalb der Frist durch Rücksendung der Ware widerrufen haben.
Der Händler ist nach dem Fernabsatzrecht nur unter bestimmten Bedingungen berechtigt, sowohl die Hinsende- als auch die Rücksendekosten in Rechnung zu stellen.

Grundsätzlich fallen bei einem wirksamen Widerruf nur einmal Versandkosten an, und zwar die Rücksendekosten. Die übliche Versandkostenpauschale (für die Versendung der Ware an Sie) darf Ihnen nicht berechnet werden. Dies regelt die europäische Fernabsatzrichtlinie.
Die Versandkostenpauschale ist mit dem eigentlichen Kauf fest verbunden und wird nicht als eigenständiger Posten betrachtet.
Sofern also keine Regelung (beispielsweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) über die Kostentragungspflicht für den Fall des Widerrufs vereinbart wurde, darf der Händler lediglich die Rücksendekosten verlangen, nicht dagegen die Hinsendekosten.

Verweisen Sie den Händler (schriftlich) auf das geltende Fernabsatzrecht.
Viel Erfolg!
 


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