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Name:Herr RA Arnt Kotulla Straße / Nr.:Brandteichstraße 20 PLZ/Ort:17489 Greifswald Telefon:03834 318 7 618 Fax:03834 318 7 617 Email:anwalt@recht.tk Homepage:meinportal.p8n.net/ |
Das EuGH Urteil vom 6.10.2015 in der Sache Schrems stärkt die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden gegenüber der EU-Kommission. Diese ist nicht zuständig. Sie kann gegenüber den nationalen Behörden keine direkten oder indirekten Einschränkungen bewirken. Der EuGH spricht der EU-Kommission die Befugnis ab, internationale Verträge zu unterzeichnen, die die Kontrollmöglichkeiten der Behörden einschränken:
"Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Kontrollstellen soll die wirksame und zuverlässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ... sicherstellen und ist im Licht dieses Zwecks auszulegen. Sie wurde eingeführt, um die ... betroffenen Personen und Einrichtungen stärker zu schützen. Die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten stellt daher ... ein wesentliches Element zur Wahrung des Schutzes ... dar ...
Art. 28 ... kommt ... bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten zur Anwendung. Auch wenn die Kommission eine Entscheidung ... getroffen hat, müssen die nationalen Kontrollstellen daher, wenn sich eine Person ... an sie wendet, in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung dieser Daten die ... aufgestellten Anforderungen gewahrt werden."
Der EuGH verweist zur Begründung auf die Grundrechts-Charta : "Wäre dem nicht so, würde den Personen ... das durch Art. 8 Abs. 1 und 3 der Charta garantierte Recht vorenthalten, sich mit einer Eingabe zum Schutz ihrer Grundrechte an die nationalen Kontrollstellen zu wenden ..."
Die Behörden können an wirksamen Kontrollen nicht gehindert werden.
Die Freiheitsrechte der EU Grundrechte Charta können nicht durch internationale Verträge
eingeschränkt werden. Die "nationale Sicherheit" dritter Staaten kann nicht über die Grundrechte gestellt werden. "NSA-Klauseln" sind unzulässig.
Die EU-Kommission erhält mit dem Urteil den Auftrag ein hohes Schutzniveau personenbezogener Daten zu gewährleisten und gegenüber Drittstaaten durchzusetzen.
Einwilligungserklärung:
„Ich gebe hiermit meine Erlaubnis, dass jeder Geheimdienst
jederzeit ungefragt in meinen Daten herumschnüffeln darf, ohne dass
ich jemals davon etwas erfahre und/oder mich dagegen wehren kann.“
Formulierungsvorschlag