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für Medizinrecht
Me|di|zin|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Medizinrecht beschäftigt sich mit der vertraglichen Ausgestaltung der Beziehung zwischen Arzt und Patient. Weiterhin umfasst das Medizinrecht die Berufsregeln der Ärzte und Zahnärzte und die meldepflichtigen Krankheiten. Aus dem Sozialrecht sind die Bereiche der Kassenzulassung mit umfasst.
- weitere Bereiche: Arzthaftung, Honorierung (Privatpatienten), Gebührenordnung, Berufsordnung, Wettbewerbsrecht, Approbation, Krankenhaus, Pflege, Pharma und Apotheke [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht / Öffentliches Recht
