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für Kuendigungsschutzrecht
Kün|di|gungs|schutz (Substantiv) der, [kein Plural]
- Der Kündigungsschutz erschwert die Beendigung eines Vertrages durch gesetzliche Schutzregeln zugunsten einer schwächeren Partei. Der Kündigungsschutz ist vor allem im Arbeitsrecht von großer Bedeutung, er findet aber auch Anwendung im Mietrecht und bei Versicherungsverträgen. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Vertragsrecht
