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für It-recht
IT-Recht (Substantiv) das [kein Plural]
- Recht der Informationstechnologie, Datenverarbeitung
- Das IT-Recht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, dass in einem Gesetz nachgelesen werden kann. Es wird von einer Reihe von Rechtsvorschriften zusammengefasst, die sich mit der Datenverarbeitung auseinandersetzen. Dazu zählen der Datenschutz, Fernabsatz, elektronischer Geschäftsverkehr und andere Gebiete.
- Rechtsgebiet: Zivilrecht
