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für Internetrecht
In|ter|net|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern fasst verschiedene Rechtsgebiete zusammen, die sich mit dem Internet beschäftigen: Kauf-, Dienst-, Fernabsatz-, Telekommunikations-, Medienrecht usw. [@]
- Rechtsgebiete: Öffentliches Recht / Zivilrecht
- Telemediengesetz
