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für Immobilienrecht
Im|mo|bi|lien|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Immobilienrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen des Grundeigentums. Dazu gehören unter anderem der Kauf von Immobilien, Fragen zum Bauen, Renovierung und Instandsetzung, Architekten und Bauträger, Gebäudemängel. Etwaige Mängel Schäden sollten dokumentiert werden, wenn keine Gefahr für Dritte oder das Gebäude selbst ausgeht. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht
