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für Handelsrecht
Han|dels|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- ist das Recht der Kaufleute. Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Voraussetzung für die Geltung des Handelsrecht ist, dass zumindest einer der Beteiligten Kaufmann ist, in vielen Fällen müssen alle Beteiligten Kaufleute sein. Das Handelsrecht ergänzt in der Regel geltendes Recht und ist subsidiär. [@]
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Handelsrecht - Handelsgesetzbuch
