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für Fernabsatzrecht

Fern|ab|satz|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • Bei Fernabsatz wird ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbaucher geschlossen, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Fernabsatzrecht dient dem dem Verbraucherschutz. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Fernabsatzrecht


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Name
Ort
RA Arnt Kotulla
17489 Greifswald  

 
Fernabsatzrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, gewerbl. Rechtschutz, Handelsrecht, Lizenzrecht,  

RAin Kerstin Weigelt
17489 Greifswald  

 
Arbeitsrecht, Fernabsatzrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Unfallregulierung,  


  • 1,



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