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für Familienrecht
Fa|mi|li|en|recht (Substantiv) das [kein Plural]
- ist der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sich mit Verwandtschaft, Ehe und Familie, der rechtlichen Stellung der Familienmitglieder, Vormund und Mündel auseinandersetzt [@]
- [juristi.kon] Familienrecht
