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für Erbrecht
Erb|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- ist das Recht des Erben und Vererben. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um den Letzten Willen (Testament, Erben, Pflichtteil ect.)
- Rechtsgebiet: Zivilrecht - Erbrecht
