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für Betriebsverfassungsrecht

Be|triebs|ver|fas|sungs|recht (Substantiv) das (ohne Plural)

  • Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht und  beschäftigt sich mit der Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und der Belegschaft des Betriebes. Die Arbeitnehmer werden vom gewählten Betriebsrat repräsentiert. Rechtliche Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
  • Das Betriebsverfassungsrechts soll die Mitbestimmung der Belegschaft und andererseits die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers in Einklang bringen. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - kollektives Arbeitsrecht


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Name
Ort
RAin Susanne Steigerwald
63739 Aschaffenburg  

 
 

RAin Dr. Berenice Möller
20146 Hamburg  

 
 


  • 1,



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