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für Behindertenrecht
Be|hin|der|ten|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- Das Behindertenrecht ist Teil des Sozialrechts. Seinen Ursprung hat das Behindertenrecht im Grundgesetz. Es ist im Sozialstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG) enthalten. Das Behindertenrecht besteht aus vielen einzelnen Regeln und ist sehr zersplittert, z.B. SGB V - Krankenversicherung, SGB XI - Pflegeversicherung, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, SGB I, Behindertengleichstellungsgesetz [@]
- Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht - § 3 Behindertengleichstellungsgesetz
