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für Behindertenrecht

Be|hin|der|ten|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
  

  • Das Behindertenrecht ist Teil des Sozialrechts. Seinen Ursprung hat das Behindertenrecht im Grundgesetz. Es ist im Sozialstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG) enthalten. Das Behindertenrecht besteht aus vielen einzelnen Regeln und ist sehr zersplittert, z.B. SGB V - Krankenversicherung, SGB XI - Pflegeversicherung, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung, SGB I, Behindertengleichstellungsgesetz [@]
  • Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Sozialrecht - § 3 Behindertengleichstellungsgesetz


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Name
Ort
Rechtsanwältin Anne Lembke
17489 Greifswald  

 
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Behindertenrecht, Kuendigungsschutzrecht, Rentenrecht, Sozialversicherungsrecht,  


  • 1,



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