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Die Rechtsberatung obliegt in Deutschland weitestgehend dem niedergelassenen Rechtsanwalt.
Viele Anwälte sind mittlerweile Fachanwälte. Sie haben sich im Laufe ihrer Tätigkeit auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert und darin vertiefte Fachkenntnisse angeeignet. Sie haben ihr Wissen und Können unter Beweis gestellt und ein hohes Maß an Erfahrung gesammelt.
