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für Arzneimittelrecht

Arz|nei|mit|tel|recht (Substantiv) das, [kein Plural]

  • regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Das Arzneimittelrecht ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen ergänzen das AMG.
  • Grundlage des Arzneimittelrechts ist die Gesundheit der Bevölkerung. Das Arzneimittelrecht soll garantieren, dass nur sichere und wirksame Arzneimittel genutzt werden und kein Missbrauch getrieben wird. Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln sind an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Recht regelt nicht nur Arzneimittel für Menschen, sondern auch für Tiere, insbesondere für Nutztiere. [@]

  • Rechtsgebiete: öffentliches Recht - Verwaltungsrecht; Medizinrecht, Medizinprodukterecht, Pharmarecht; Nebenstrafrecht


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Name
Ort
RAin Simone Kneer-Weidenhammer
01097 Dresden  

 
 

RA Till Vosberg
04317 Leipzig  

 
 

RA Mathias Drewelow
18057 Rostock  

 
 


  • 1,



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