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für Arbeitsrecht
Ar|beits|recht (Substantiv) das, [kein Plural]
- bezeichnet das Rechtsgebiet, das die gesetzlichen und vertraglichen Regeln der Arbeit zusammenfasst; man unterscheidet zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der vertraglichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, die einzelnen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechtsfolgen bei Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung eines Arbeitsvertrages. Fragen der fristlosen und normalen Kündigung, Abfindung oder Abmahnung und anderer disziplinarischer Mittel sind Teile des Arbeitsrechts. [@]
- Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
